
Kurz gesagt: Die Altstadt von Solothurn ist als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. Wer eine Fassade nur im bisherigen Ton auffrischt, kommt meist ohne aufwendiges Verfahren aus. Neue Farbtöne, andere Läden oder Materialwechsel klären Sie vorher mit der Stadt und der kantonalen Denkmalpflege.
Vorgehen in fünf Schritten
- Bei der Stadtbauverwaltung nachfragen, ob das Haus geschützt oder schützenswert ist.
- Bei geschützten Bauten die kantonale Denkmalpflege früh einbeziehen.
- Bei historischen Fassaden eine Farbuntersuchung erwägen.
- Farbmuster an der Fassade anlegen und begutachten lassen.
- Erst nach Zustimmung Gerüst stellen und streichen.
Typische Materialien
Viele Altstadthäuser haben Kalkputz und Fenstereinfassungen aus Solothurner Kalkstein. Kalkputz braucht diffusionsoffene Farben, sonst bleibt Feuchtigkeit im Mauerwerk. Natursteinteile werden nicht gestrichen, sondern gereinigt. Ein Malerbetrieb mit Erfahrung im Altbau kennt diese Unterschiede.

Beiträge
Für Arbeiten an geschützten Bauten kann die Denkmalpflege Beiträge sprechen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, nicht danach.
Häufige Fragen
Brauche ich für das Auffrischen eine Bewilligung?
Im gleichen Farbton oft nicht. Fragen Sie in der Altstadt trotzdem nach.
Wer ist zuständig?
Die Stadtbauverwaltung Solothurn und bei geschützten Bauten die kantonale Denkmalpflege.
Was ist eine Farbuntersuchung?
Eine Analyse alter Farbschichten, um die historische Fassung zu finden.
Werden Steinteile gestrichen?
In der Regel nicht, sie werden gereinigt.
Gilt das auch für Olten?
Auch die Oltner Altstadt hat Schutzvorschriften. Fragen Sie die Stadt Olten.